Hauptmenü

Telefonnotdienst

Telefonnotdienst der GID

Was leistet der telefonische Notdienst?

1.Fortsetzung der hausärztlich gewohnten Behandlungsweise auch außerhalb der Sprechzeiten

2.Telefonische Erreichbarkeit während festgelegter Notfall-Sprechzeiten

3.Zurückgreifen auf ein vorher festgelegtes Sortiment von Arzneimitteln, das die Patienten in ihrer Hausapotheke vorhalten, oder über die örtliche Apotheke beziehen können

Zugang zum ärztlichen Telefonnotdienst der GID

Jeder Mensch hat die Möglichkeit, den ärztlichen Telefonnotdienst zu nutzen, wenn er:

1.seinen Wohnsitz im Großraum Dresden, Radebeul, Chemnitz hat (Ausnahmen sind nach Absprache möglich), und

2.als Teilnehmer des ärztlichen Telefonnotdienstes bei der Gesundheitsinitiative Dresden angemeldet ist und

3.seine Kostenumlage für die Bereitstellung für das laufende Jahr beglichen hat.

Was kostet der ärztliche Telefonnotdienst?

Die Bereitstellungsumlage ist pro Haushalt zu entrichten und beträgt derzeit 4 Euro im Monat. Alle dort in der Wirtschaftseinheit (Familie) lebenden Menschen sind damit berechtigt, telefonische Beratung unentgeltlich in Anspruch zu nehmen.

Die Zahlung der Bereitstellungsgebühr erfolgt über Lastschrifteinzug. Wir ziehen im Aufnahmejahr für die verbleibenden Monate bis Dezember ein. Ab dann wird im Januar jeweils der Jahres beitrag für das laufende Jahr eingezogen.

Einrichtungen wie z. B. Heime können einen Gruppenvertrag für ihre Bewohner abschließen.

Die meisten Ärzte verzichten auf ihr Beratungshonorar und lassen dies in den Therapiefonds der Gesundheitsinitiative Dresden einfließen, mit dem dort geholfen werden soll, wo eine notwendige anthroposophische Therapie durch die Kassen nicht getragen und durch den Patienten nicht alleine finanziert werden kann.

Verfügbarkeit des ärztlichen Telefonnotdienstes

Die für Sie zutreffende Telefonnummer erhalten Sie zusammen mit Ihrer Teilnehmernummer, die Sie bitte bei jedem Anruf bereit halten. Zu folgenden Zeiten sind Notrufe möglich:

Mittwoch und Freitag
19.00 - 22.00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag
10.00 - 12.00 Uhr
sowie 19.00 - 22.00 Uhr

Ihr Anruf wird von einer Notrufzentrale entgegengenommen. Dort werden Sie nach Namen, Teilnehmernummer und telefonischer Erreichbarkeit gefragt. Der Dienstarzt wird daraufhin informiert, und ruft Sie - in der Regel binnen 20 Minuten - zurück.

Wo sind die Grenzen der telefonischen Beratung?

Der diensthabende Arzt kann jederzeit auf andere Notdienste zurückgreifen, wenn er aufgrund der Schilderungen zu der Überzeugung kommt, dass eine ärztliche Untersuchung erforderlich ist.

Wo absehbarer Weise eine telefonische Beratung nicht ausreicht, sollte direkt ein anderer Notdienst angerufen werden:

Weitere Telefonnotdienste

1.Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) 
in der Fiedlerstrasse 25 (Uniklinik, Haus 28)

Hausärztliche und kinderärztliche Notfallpraxis:

Montag - Freitag: 19.00 - 24.00 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertags: 7.00 - 24.00 Uhr

Chirurgische Notfallpraxis:

Samstag, Sonn- und Feiertags: 8.00 - 23.00 Uhr

2.Hausbesuchsnotdienst der KV, z.B. bei fieberhaften Erkrankungen Tel. 19 292

3.Rettungsdienst wenn ein akut bedrohlicher Zustand vermutet wird Tel. 112


© 2008 by Praxis Dr. A. Valentien